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- Artikel-Nr.: V4495317
Nahrungsergänzungsmittel mit dem Extrakt der Sternanisfrucht (Illicium verum).
Anwendung:
1 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit verzehren.
Besondere Hinweise:
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung dar und die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind von großer Bedeutung. Trocken und nicht über Raumtemperatur sowie außerhalb der Reichweite von Kindern lagern.
Inhaltsstoffe:
Sternanisfrucht-Extrakt (Sternanisfrucht-Extrakt, Trägerstoff Maltodextrin) (79,84%), Hydroxypropylmethylcellulose, Trennmittel Magnesiumsalze von Speisefettsäuren.
Wirkstoffgehalt/Tagesdosis: 400 mg Sternanisfrucht-Extrakt (entsprechend 4 g Sternanisfrucht).
Inhaltsstoffe: | Sternanisfrucht Extrakt, Sternanisfruechte, Traegerstoff |
Langer Artikelname: Sternanis Kapseln Espara
ATC-Gruppe: BB03Z
Artikelgruppe: BB03Z: Nahrungsmittel, Nahrungsergänzung, Sonstiges
Zulassungsnummer: V00438
Hersteller: ESPARA GMBH (FAX +43 (662) 432858) +43(662)4323620 5020 SALZBURG FRANZ-SAUER-STRASSE 46-50
EAN: 9017587402487
Fachtext:
Anwendungsgebiet:
Sternanis wirkt antibakteriell, antiviral, schleimlösend und reizlindernd, schmerzlindernd und verdauungsfördernd.
Dosierung:
1 Kapsel pro Tag mit Flüssigkeit zur Mahlzeit verzehren.
Zuckergehalt: Zuckerfrei
Parfum: Parfümfrei
Inhaltsstoffe: | Sternanisfrucht Extrakt, Sternanisfruechte, Traegerstoff |
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Espara legt großen Wert auf höchste Qualität der Produkte. Dafür müssen in allen Produktionsschritten (von der Herstellung der Rohstoffe über die Produktion der Produkte bis zur Lagerung) die entsprechenden Qualitätskriterien eingehalten werden.
Espara verwendet nur Rohstoffe, die
- nicht aus Gentechnik stammen (für deren Herstellung keine gentechnischen Methoden angewendet werden).
- aus optimalen Anbaugebieten stammen (wenn möglich werden Bio-Rohstoffe verwendet)
- den hohen Lebensmittelstandards hinsichtlich Pestiziden und Schadstoffen entsprechen (Einhaltung der Grenzwerte muss durch Zertifikate garantiert werden).